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- Artikel-Nr.: Q11005
- Gewicht: 30,00 kg
Silver Dream II BeadLock Felgen Kawasaki KFX 700 8x10 + 10x10 mit Teilegutachten
Neuer Silver Dream II Bead Lock Alu-Felgen Satz mit Teilegutachten.
Felgen TYP: Silver Dream
Farbe: Silber poliert
Im Lieferumfang enthalten:
2x Felgen vorne:
Lochkreis: 4x144
Breite: 8
Durchmesser: 10
Einpresstiefe: (3B+8N) -32
2x Felgen hinten:
Lochkreis: 4x137
Breite: 10
Durchmesser: 10
Einpresstiefe: (4B+6N) -30,4
4x Bead Lock Ring + Befestigungsmaterial
1x Teilegutachten für folgende Fahrzeuge siehe Verwendungsbereich unten.
Ausführung |
Kennzeichnung Rad/Zentrierring |
Lochzahl/ Lochkreis-/ Mittelloch- |
Einpresstiefe (mm) |
Radlast (kg) |
Abroll- umfang (mm) |
LK 143 | VBW ALU 10x5 / ohne Ring | 4/143/108 | 6 | 160 | 1920 |
LK 143 | VBW ALU 10x6 / ohne Ring | 4/143/108 | -7 | 160 | 1920 |
LK 143 | VBW ALU 10x8 / ohne Ring | 4/143/108 | -32 | 160 | 1920 |
LK 136 | VBW ALU 10x8 / ohne Ring | 4/136/110 | -32 | 160 | 1920 |
LK 136 | VBW ALU 10x10 / ohne Ring | 4/136/110 | -30,4 | 160 | 1920 |
Reifen | Radgröße | Ausführung | |
Vorderachse Hinterachse |
165/70-10 255/60-10 |
10x5J ww. 10x6J 10X8J ww.10X10J |
LK143 LK136 |
Vorderachse Hinterachse |
175/70-10 255/60-10 |
10x5J ww.10x6J 10x8J ww.10x10J |
LK143 LK136 |
Vorderachse Hinterachse |
195/50-10 255/60-10 |
10x6J ww.10x8J 10X8J ww.10x10J |
LK143 LK136 |
Verwendungsbereich Teilegutachten
Fahrzeughersteller: Kawasaki
Handelsbezeichnung Fz.-Typ Variante |
EG-BE-Nr. |
Reifenbezogene Hinweise und Auflagen |
Hinweise und Auflagen |
Quad KFX700
|
Einzel-BE | M02,V51 |
A02, A04, A05, A07, A09, A014, A16, A23,G03, |
A09 |
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. |
G03 |
Je nach Fahrzeug Grundausstattung sind der Serienreifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Einstellung des Reifenabrollumfangs zugeordnet. Bei Verwendung einer in diesem Teilegutachten aufgeführten Reifengröße ist die Eingabe des erforderlichen Abrollumfanges vorzunehmen. |
A07 |
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. Serien-Radmuttern verwendet werden. |
A16 |
Zum auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. |
A23 |
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. |
A04 |
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. |
A05 | Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahme, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungenist gesondert zu beurteilen. |
M02 | Sofern Reifen der Größe 195/50-10 auf der Felge 10x8J montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliegen, weil eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19(4) der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen |
A02 | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtliche anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einen Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. |
A14 |
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. |